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Aktuelle Datenschutzinformationen und Tipps für Sie
zum
Download
(PDF):
Änderungen im Datenschutzrecht (BDSG) -
(9.2009)
u.a. mit direkten Auswirkungen auf Marketing und
Werbung, Outsourcing und IT-Sicherheit
Änderungen im Computerstrafrecht –
was IT wissen sollte (11.2007)
Nicht den Teufel an die Wand malen, sondern vorhandene
Risiken erkennen
und gegen-steuern!
Der Einsatz von Netzwerküberwachungstools, Passwort-Rücksetzen oder
Löschung von Daten sind Beispiele. Hier gilt es aufzupassen.
Einsatz von Sicherheitstools -
auf was ist zu achten ? (6.2008)
Der Einsatz
bestimmter Sicherheitstools
ist strafrechtlich nicht
unproblematisch (§ 202
StGB – sog. Hackerparagraph). Eine Info für IT-Leitung und IT-Administratoren
(Auszug aus BITKOM-Leitfaden).
Datenschutzanforderungen an Unternehmen -
erstellt von der
Bayerischen Aufsichtsbehörde (7.2008) -eine Kurzübersicht zu Anforderungen,
Verantwortlichkeiten und Sanktionen.
Datenschutz im IT-Grundschutzkatalog des BSI -
Aktualisierung 12.2007
- Ein gutes
Hilfsmittel für eine rechtskonforme Umsetzung von IT-Sicherheitsmassnahmen.
Neues Telemediengesetz ab 1. März in Kraft
(3.2007)
mit Auswirkungen u. a. auf Homepage und E-Mails -
Checkliste
Weitere Infos:
Kundendaten
- (9.2006)
Grundregeln für ein rechtskonformes Customer Data Management
Auf was muss ich bei meiner Arbeit achten?
DMS -
Datenschutz-, und Sicherheitsaspekte
(6.2006)
Archivierung von
E-Mails - Alles oder Nichts ? (3.2006)
Digitale Steuerprüfung und Datenschutz
(9.2005)
Verantwortlich für die bereitgestellten Daten ist das Unternehmen
!
Haftungsrisiken
für IT-Verantwortliche
Unternehmen unterschätzen häufig Haftungsrisiken
(6.2005)
Datenschutzhürden
beim Datentransfer ins Ausland
E-Mail
und Internet-Nutzung am Arbeitsplatz
(8.2004)
Website
- Informationspflichten für den Betreiber
(4.2004)
Weitere Fragen oder Informationen zum Datenschutz ?
Georg Osner , 84036 Landshut, Tel: 0871-2760004 oder Email

Angebot:
Basis-Check
rechtliche Mindestanforderungen an Ihr
IT-Sicherheitskonzept
Geschäftsführer und IT-Verantwortliche können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie nicht ausreichend in ihrer
Firma für IT-Sicherheit
sorgen.
Aber was ist ausreichend?
Welche Sicherheitsmassnahmen sind ein Muss? In welcher
Relation soll der Aufwand zum Nutzen stehen?
Wir klären für Sie ab:
Genügt das vorhandenes Sicherheitskonzept den
rechtlichen Mindestanforderungen?
Welche Maßnahmen sind für ein „rechtlich abgesichertes“ Sicherheitskonzept
erforderlich? Wir
erstellen für Sie:
eine
verständliche und prägnante Kurzanalyse mit
konkreten Vorschlägen für Ihre IT-Sicherheitskonzeption
Weitere Informationen zum
Basis-Check
- pdf
( Vorgehen, Inhalte, Module,
Aufwand)
Schwerpunkte unserer
Tätigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen:
Datenschutz
/ IT-Sicherheit
-
Datenschutzanalysen auf Basis folgender Grundlagen:
-
rechtliche Anforderungen
-
Sicherheitsanforderungen
(Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit )
-
Ergebnis: To-Do
Liste, Managementbericht
-
Ausübung
Mandat externer Datenschutzbeauftragter
-
Aufbau
betriebliche Datenschutzorganisation
-
Beratung
in Datenschutzfragen
-
Unterstützung von Datenschutzbeauftragten
Interessiert an weiteren Informationen ?
nehmen Sie doch einfach unverbindlich Kontakt mit mir auf:
Georg Osner , 84036 Landshut, Tel: 0871-2760004
oder Email

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